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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 19 AS 756/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,5084
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 19 AS 756/12 B ER (https://dejure.org/2012,5084)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.05.2012 - L 19 AS 756/12 B ER (https://dejure.org/2012,5084)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - L 19 AS 756/12 B ER (https://dejure.org/2012,5084)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 19 AS 756/12
    Eine Anhörung der Antragsteller nach § 24 SGB X zu den Tatbeständen des § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X ist nicht erfolgt (vgl. hierzu: BSG Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 78/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 19 AS 756/12
    bis 31.03.2012 herabgesetzt und damit mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben wird (vgl. zur Auslegung eines Änderungsbescheides als Aufhebungsbescheid: BSG Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 78/10 R = juris Rn 10).
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 22/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Gewinnermittlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 19 AS 756/12
    In Betracht kommt § 45 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 SGB X, wenn auf den vom Antragsgegner angenommenen Zeitpunkt der Bildung einer Bedarfsgemeinschaft zwischen der Antragstellerin zu 1) und S. am 12.10.2011 abgestellt wird (vgl. hierzu LSG NW Beschluss vom 18.03.2009 L 19 B 221/08 AS, wonach der Zeitpunkt des Zuflusses des zu berücksichtigenden Einkommens für die Abgrenzung der §§ 45, 48 SGB X entscheidend ist; anders anscheinend: BSG Urteil vom 21.06.2011 - B 4 AS 22/10 R = juris Rn 19, wonach Abgrenzungskriterium zwischen den §§ 45, 48 SGB X ist, ob es sich um einen regelmäßigen und oder um einen nachträglichen und unvorsehbaren Zufluss von Einkommen handelt).
  • BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 19 AS 756/12
    In der Regel überwiegt das Vollzugsinteresse des Antragsgegners, da der Gesetzgeber die aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen ausgeschlossen hat (vgl. BSG Beschluss vom 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R = juris Rn 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2011 - L 19 AS 1509/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 19 AS 756/12
    Zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrag am 14.05.2012, dem Eingange der Erklärung der Antragsteller über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Gericht (vgl. zum Begriff der Entscheidungsreife: LSG NRW Beschluss vom 20.09.2011 - L 19 AS 1509/11 B ER), hat das Beschwerdeverfahren keine hinreichende Aussicht auf Erfolg geboten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2009 - L 19 B 221/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 19 AS 756/12
    In Betracht kommt § 45 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 SGB X, wenn auf den vom Antragsgegner angenommenen Zeitpunkt der Bildung einer Bedarfsgemeinschaft zwischen der Antragstellerin zu 1) und S. am 12.10.2011 abgestellt wird (vgl. hierzu LSG NW Beschluss vom 18.03.2009 L 19 B 221/08 AS, wonach der Zeitpunkt des Zuflusses des zu berücksichtigenden Einkommens für die Abgrenzung der §§ 45, 48 SGB X entscheidend ist; anders anscheinend: BSG Urteil vom 21.06.2011 - B 4 AS 22/10 R = juris Rn 19, wonach Abgrenzungskriterium zwischen den §§ 45, 48 SGB X ist, ob es sich um einen regelmäßigen und oder um einen nachträglichen und unvorsehbaren Zufluss von Einkommen handelt).
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